Überdurchschnittliche Qualität, auf die Sie sich verlassen können!
Der Gesetzgeber verlangt für diverse zahnärztliche Behandlungen eine Garantiefrist von 2 Jahren. Da wir eine überdurchschnittliche Qualität bieten, gewähren wir für unsere Arbeit eine Garantie, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht:
- 5 Jahre Garantie auf Composite-Füllungen
- 10 Jahre Garantie auf Keramikfüllungen
- 7 Jahre Garantie auf Zahnersatz
- 7 Jahre Garantie auf Implantate
Voraussetzung für diese umfassende und deutlich erweiterte Garantie ist eine jährliche Kontrolluntersuchung in unserer Zahnarzt-Praxis im Anschluss an die entsprechende Behandlung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Unfall und Eigenverschulden sowie Schäden an Keramik- und Kunststoffverblendungen, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.