Die Gesunderhaltung des Zahnfleisches ist einer der Schwerpunkte unserer Praxis.
Die gründliche, regelmäßige Entfernung der harten und weichen Zahnbeläge ist die wichtigste Voraussetzung für die Gesunderhaltung Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleisches. Prophylaxemaßnahmen, vom Entfernen des Zahnsteins, dem Demonstrieren der optimalen Pflegemaßnahmen und -produkte bis hin zur professionellen Zahnreinigung (PZR) mit Politur der Zahnoberflächen, sollte ganz gezielt auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt werden. Die Individualität eines Patienten in Bezug auf seine Zahngesundheit ist wirklich entscheident für die Therapie.
Mit der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen wird die parodontologische Versorgung ab dem 1. Juli 2021 auf eine neue Grundlage gestellt. Die Regelungen zur PAR-Therapie (im Volksmund „Parodontosebehandlung“) werden in eine eigenständige Richtlinie (PAR-Richtlinie) überführt und neue Leistungen in die Behandlungsstrecke aufgenommen. Das heißt, der Patient profitiert von erweiterten und neuen Behandlungsmaßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung komplett übernommen werden. Da im Anschluß an eine PAR-Therapie 1 – 3 professionelle Zahnreinigungen (PZR) in dieses Programm, das sich über 2 Jahre erstreckt, integriert sind, bedeutet dies auch eine finanzielle Entlastung für den Patienten.