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Zahnersatz

Am liebsten versorgen wir Sie mit „festen Zähnen“.

Ihre individuelle Situation, Ihre Anforderungen und Wünsche stehen im Mittelpunkt unserer Behandlung. Deshalb legen wir größten Wert auf eine ausführliche, persönliche Beratung. So können wir gemeinsam die optimale Lösung für Sie finden.

Aufwendungen für Zahnersatz stellen übrigens steuerrechtlich nach § 33 EStG „außergewöhnliche Belastungen“ dar! Deshalb können Patienten diese Kosten steuerlich geltend machen.

Unser Zahnersatz: Höchste Qualität, auf die Sie sich verlassen können!
Da wir eine überdurchschnittliche Qualität bieten, gewähren wir für unsere Arbeit eine Garantie, die weit über die gesetzliche Anforderung von 2 Jahren hinausgeht:

  • 7 Jahre Garantie* auf Zahnersatz

*Voraussetzung für diese umfassende und deutlich erweiterte Garantie ist eine jährliche Kontrolluntersuchung in unserer Praxis im Anschluss an die entsprechende Behandlung. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Unfall und Eigenverschulden sowie Schäden an Keramik- und Kunststoffverblendungen, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.

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