Rund 2/3 aller Deutschen über 40 Jahre sind von Parodontitis betroffen.
Unerkannte und unbehandelte Parodontose (korrekt: Parodontitis) führt im fortgeschrittenen Stadium meist zum Verlust oft kariesfreier Zähne. Wichtigste Gegenmaßnahme ist neben der häuslichen Zahnpflege das gründliche Entfernen aller Beläge bei einem regelmäßigen Zahnarztbesuch. Die notwendigen Intervalle hierfür sind individuell verschieden und liegen zwischen 3 und 6 Monaten. Bei der eigentlichen Zahnfleischbehandlung handelt es sich im Wesentlichen um eine intensive Tiefenreinigung aller sonst unzugänglichen Bereiche. Dabei können sich unsere Patienten auf eine absolut schmerzfreie Behandlung verlassen!
Parodontose bzw. Parodontitis können wir fast immer auch im fortgeschrittenen Stadium ohne chirurgischen Eingriff erfolgreich behandeln. Ein „Aufschneiden des Zahnfleisches“, wie es landläufig manchmal noch befürchtet wird, ist dabei absolut unnötig und wird von uns NICHT praktiziert!
Mit der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen wird die parodontologische Versorgung ab dem 1. Juli 2021 auf eine neue Grundlage gestellt. Die Regelungen zur PAR-Therapie (im Volksmund „Parodontosebehandlung“) werden in eine eigenständige Richtlinie (PAR-Richtlinie) überführt und neue Leistungen in die Behandlungsstrecke aufgenommen. Das heißt, der Patient profitiert von erweiterten und neuen Behandlungsmaßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung komplett übernommen werden. Da im Anschluß an eine PAR-Therapie 1 – 3 Zahnreinigungen in dieses Programm, das sich über 2 Jahre erstreckt, integriert sind, bedeutet dies auch eine finanzielle Entlastung für den Patienten.